Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement in Schulen

Folgende Information des Landratsamtes hat uns heute erreicht:

Wir haben den Handlungsleitfaden des Landesgesundheitsamtes BW zum Kontaktpersonenenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung aktualisiert, Stand: 01.02.2022

Das SM hat wie folgt informiert:

„Die wichtigste Änderung vorab: Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens (= 5 Fälle, bzw. bei Gruppen unter 25

Pers. 20% der Gruppe) findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, bzw. Kinder müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Absonderungs

Pflichten für haushaltsangehörige Personen und enge Kontaktpersonen (z.B. durch Kontakte bei Freizeitaktivitäten) bleiben davon unberührt.

 

Aufgrund der steigenden Fallzahlen durch die Omikron-Variante kommt es perspektivisch vermehrt zur Absonderung ganzer Klassenverbände und umfangreichen Absonderungen in Kinder

betreuungseinrichtungen. Zur Gewährleistung eines weiterhin geregelten Schulbetriebs, bzw. einer Kindertagesbetreuung ist somit eine Anpassung des Vorgehens notwendig. Diese soll

auch die Auswirkungen von multiplen Absonderungen und deren Folgen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sowie die Einschränkungen für die Familien abmildern.

Zudem unterscheiden sich diese Lebensbereiche fundamental von sämtlichen anderen Bereichen wie Unternehmen, Betrieben und Vereinen. In diesen werden mangels Information in der

Regel überhaupt selten Kontaktpersonen ermittelt, obwohl in diesem Umfeld ungeimpfte Personen einem weit größeren Risiko schwererer Erkrankungen ausgesetzt sind als die Kinder und

Jugendlichen in den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Neben den mehrmals wöchentlichen Testungen im Regelbetrieb der Einrichtungen wird bei Aufteten von Fällen eine intensivierte Testung eingeleitet, so dass Folgefälle frühzeitig erkannt und abgesondert werden können. Zudem werden die weiteren Bausteine des Schutzkonzepts, wie beispielsweise regelmäßiges Lüften, das Tragen von Masken, sofern vorgeschrieben und das Einhalten des Abstands, durch das engagierte und geschulte Lehr- und Betreuungspersonal umgesetzt. Verglichen mit anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann in den Kindergärten

und Schulen hierdurch ein durchweg hohes Schutzniveau aufrechterhalten werden.

 

Unter der Abwägung der milderen Verläufe der Omikron-Variante, den generell milderen Verläufen bei Kindern und des nunmehr steigenden Schutzes in den Familien, beispielsweise durch

eine steigende Zahl von geboosterten Familienmitgliedern, ist es somit möglich, unter Beachtung des Ziels der Verhinderung der Überlastung der medizinischen Versorgung und des Schut-

zes der Kinder und Jugendlichen, diesen Anpassungsschritt im Handlungsleitfaden zu gehen.

Handlungsleitfaden zum Kontakpersonenmanagement in Schulen