Maskenpflicht an den Grundschulen ab 22.03.2021

Das Staatsministerium kündigt heute die Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) an Grundschulen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im und außerhalb des Unterrichts ab 22.03.2021 an.

Vorgabe medizinischer Masken
In vielen Lebensbereichen, auch im öffentlichen Personenverkehr, ist das Tragen medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen bereits etabliert. Solche medizinischen Masken sind nicht nur FFP-2 oder KN95 Masken, sondern auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist.
Es ist sehr ratsam, den zusätzlichen Schutz, den medizinische Masken bieten, auch an den Schulen zu nutzen. Eine entsprechende Verpflichtung, solche medizinischen Masken zu tragen, wurde deshalb nun auch für alle Schulen in die Corona-Verordnung aufgenommen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind ab Montag eine medizinische Maske mit in die Schule.