Lockerung der Maskenpflicht ab Montag, den 21. Juni

Ab Montag den 21. Juni 2021 wird es an den Schulen in Baden-Württemberg Änderungen und Lockerungen der Maskenpflicht geben. 

An den Schulen wird es ab dem kommenden Montag Änderungen bezüglich der Maskenpflicht geben. Ab Montag soll dann gelten, dass bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfällt. Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen.
Testpflicht, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben

Die Schule soll für die Schülerinnen und Schüler sicher bleiben. Deswegen dürfen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte natürlich weiter freiwillig eine Maske tragen. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften. Diese Maßnahmen sollen weiter einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.

Für die Friedrichschule gilt:

Wir unterschreiten die 7-Tage-Inzidenz von 35 und haben an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall.

Somit gelten ab Montag folgende Änderungen:

Die Maskenpflicht entfällt in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen.