Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule ab dem 18. Oktober 2021

Ab dem kommenden Montag wird eine neue Corona-Verordnung Schule gelten. Die wesentlichste Änderung dürfte Ihnen bereits bekannt sein: In der Grundschule entfällt für Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht im Klassenzimmer.
Welche Ereignisse führen dazu, dass die beschriebenen Erleichterungen wieder entfallen müssen?
Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht auch wieder im Klassenzimmer gilt:
 Eintritt der sog. „Alarmstufe“
Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer.
 Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe
Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichtsräume (also in den Fluren der Schule) unverändert bleibt.

Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern getragen werden.