Eltern, die an einer Klassenpflegschafts- oder Elternbeiratssitzung teilnehmen möchten, müssen einen 3G- Nachweis erbringen.
Laut Auskunft von Herrn Dr. Reip (KM) gilt § 10 (4) der Corona-VO „Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises sind Teilnehmende an Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen“ nicht für schulische Gremien. Eltern, die an einer Klassenpflegschafts- oder Elternbeiratssitzung teilnehmen möchten, müssen einen 3G- Nachweis erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Held
Ltd. Schulamtsdirektor
Staatliches Schulamt Rastatt