Neue Regelungen für das Schuljahr 2021-2022

Das Kultusministerium hat die Schulen im Land über die neuen Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021-2022 informiert.

„Auch das kommende Schuljahr wird leider kein Schuljahr unter vollkommen normalen Bedingungen. Wir kämpfen aber dafür, dauerhaft Präsenzunterricht anzubieten und damit den Schülerinnen und Schülern mehr Normalität als im vergangenen Schuljahr zu bieten“, stimmt Kultusministerin Theresa Schopper die Schulen auf das kommende Schuljahr ein und ergänzt: „Schule ist auch ein wichtiger Lebens- und Sozialraum für die Kinder und Jugendlichen. Wir wollen ihnen im kommenden Schuljahr wieder mehr Freude und Leichtigkeit ermöglichen.“

Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie

Präsenzpflicht gilt im kommenden Schuljahr wieder

Im kommenden Schuljahr gilt für die Schülerinnen und Schüler wieder die Präsenzpflicht an den Schulen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder die mit Menschen zusammenleben, die ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Dies muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen die Schulpflicht dann im Fernunterricht.

Tests, Masken, Impfungen und Luftfilter für sicheren Präsenzunterricht

Um dauerhaft Präsenzunterricht anbieten zu können, hat das Kultusministerium verschiedene Sicherheitszäune eingerichtet. So gilt in den Schulen inzidenzunabhängig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Bis zu den Herbstferien werden die regelmäßigen Testungen an den Schulen außerdem weitergeführt.

Friedrichschule konkret: Wir testen dreimal pro Woche: Montag, Mittwoch und Freitag.

Für eingeschränkt belüftbare Räume und für Räume, die von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1-6 genutzt werden, hat das Land zudem ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem mobile Luftfilter gefördert werden können.

Friedrichschule konkret: Unsere normalen Klassenzimmer sind alle sehr gut zu belüften. Wir lüften spätestens alle 20 Minuten.

Zumal im Unterschied zum vorherigen Schuljahr das beste Werkzeug in der Pandemiebekämpfung nun zur Verfügung stehe. Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher konnten sich bereits seit Februar, seit dem Vorziehen bei der Impfpriorisierung impfen lassen.

Friedrichschule konkret: Alle Lehrerinnen sind vollständig geimpft.

Für Schulen angepasste Quarantäneregelungen

Im kommenden Schuljahr gibt es angepasste Regelungen für die Absonderung bei Schülerinnen und Schülern sowie Kitakindern. Sollte in einer Klasse oder einer Gruppe ein positiver Corona-Fall auftreten, dann müssen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Der positiv getestete Schüler bzw. die positiv getestete Schülerin muss natürlich entsprechend der Corona Verordnung Absonderung in Quarantäne. Alle Kinder und Jugendlichen der betroffenen Gruppe dürfen dann für fünf Schultage nur in der jeweiligen Klasse bzw. Gruppe unterrichtet werden. Zudem gilt, dass das Gesundheitsamt bei einem Ausbruchsgeschehen einschreiten kann: Wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Klassenverband innerhalb von zehn Tagen positiv getestet werden und das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist, eruiert das Gesundheitsamt, welche Schülerinnen und Schüler bzw. ob die ganze Klasse in Quarantäne muss.