Grundschulen öffnen ab 22.02. im Wechselbetrieb … die Notbetreuung bleibt bestehen!

Wechselbetrieb?  – Es wechseln immer eine Woche Präsenzunterricht und eine Woche Fernlernunterricht ab. 

Alle Eltern der Friedrichschüler bekommen bis Samstag, den 13.02. per Mail von den Klassenlehrerinnen einen Brief mit wichtigen Informationen. Bitte schauen Sie in Ihren Mailaccount! 

Es beginnen in der ersten Woche nach den Faschingsferien die Klassenstufen 1 und 3 mit dem Präsenzunterricht. Die Klassen werden jeweils in zwei Gruppen geteilt.
Die Klassenstufen 2 und 4 beginnen mit einer Woche Fernlernunterricht und kommen erst ab dem 1. März für die erste Woche Präsenzunterricht in die Schule.

Für die Grundschulförderklasse gibt es noch keine Vorgaben vom Kultusministerium. Wir rechnen damit noch im Lauf der Ferienwoche und informieren die Eltern unserer Grundschulförderklasse dann umgehend.

Den Stundenplan für Klasse 1 und 3 bekommen die Eltern der Kinder per Mail am Donnerstag, den 18.02.von Ihrer Klassenlehrerin. Wir können die Einteilung der Gruppen (die Klassen werden ja halbiert) erst dann vornehmen, wenn wir die Rückmeldungen bzgl. der Notbetreuung ausgewertet haben. 

Die Ausgabe der neuen Materialpakete für die Klassenstufen 2 und 4 findet am Montag, den 22.02. in der Zeit von 8 bis 13 Uhr statt. 

Notbetreuung

Notbetreuung darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. (Weitere Informationen dazu finden Sie, wenn Sie den Link „Regelung Notbetreuung“ öffnen.)

Kinder, die vor den Faschingsferien schon in der Notbetreuung waren, müssen nicht neu angemeldet werden. Wichtig für unsere Planung ist aber die Angabe, ob Ihr Kind nur in der Fernlernwoche in die Notbetreuung  kommt oder auch in der Präsenzwoche vor/nach dem Unterricht. Auf dem oben erwähnten Elternbrief ist diese Frage gestellt (Frage 3). Eine Rückmeldung an die Klassenlehrerin bis Dienstag, den 16.02. ist zwingend notwendig, damit wir die Notbetreuung entsprechend planen können. 

Für Neuanmeldungen in der Notbetreuung gelten folgende Regelungen:

Regelung Notbetreuung