Formular „Gesundheitsbestätigung“ vom Kultusministerium aktualisiert

Die Kinder bekommen am ersten Schultag das aktualisierte Formular „Gesundheitsbestätigung“ und müssen dieses bitte unterschrieben am zweiten Schultag in der Schule abgeben.

Das Formular wurde im September 2020 aktualisiert. Es wurde noch um die Erklärung ergänzt, dass die Schülerinnen und Schüler innerhalb der letzten vierzehn Tage nicht aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.

Allgemeines zu den Einreisebestimmungen
Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss die Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) in der jeweils geltenden Fassung beachten.
Besondere Bestimmungen gelten nach dieser Verordnung für Personen, die aus einem ,,Risikogebiet“ einreisen. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine lnfektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert Koch-lnstitut auf seiner lnternetseite
https://www.rki.de/DE/ContenUlnfAZ/N/Neuartiges Coronavirus/Risikogebiete neu.html
veröffentlicht.
Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unvezüglich nach der Einreise testen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem lnfektionsschutzgesetz drohen.

Die Schule hat im Regelfall keine Kenntnis davon, in welchen Regionen sich die Schülerinnen und Schüler während der Urlaubszeit aufgehalten haben und hat auch keine entsprechende Pflicht nachzuforschen. Die aufgeführten rechtlichen Vorgaben zu befolgen liegt vielmehr in der Verantwortung der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler. Durch die Erklärung in den aktualisierten Formular, dass keine Quarantänepflicht besteht, die einem Schulbesuch entgegensteht, soll das Thema bewusst gemacht werden.