Wir starten ins neue Schuljahr unter Pandemiebedingungen. Folgende Informationen sind dafür wichtig:
• Die Schulpflicht gilt für den Präsenzunterricht und den möglichen Fernlernunterricht.
• Die Schülerinnen und werden im kommenden Schuljahr in der Regel im Präsenzunterricht unterrichtet.
• Unterrichtsinhalte, die im Fernlernunterricht erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können benotet werden wenn eine Phase der Rückkoppelung und Konsolidierung erfolgt ist und dies klar kommuniziert wurde.
• Eltern von Kindern, die zur Risikogruppe gehören, können diese vom Präsenzunterricht abmelden. Die Beschulung findet dann im Fernlernunterricht statt.
• Die jeweils aktuellen Hygienehinweise des Kultusministeriums sind zu beachten. Es besteht in Grundschulen keine Maskenpflicht, dennoch haben wir die Bitte, dass in Bereichen in denen sich Gruppen mischen können (Flure, Toiletten) möglichst eine Maske getragen wird.
• Nach allen Ferienabschnitten müssen alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen eine Erklärung zum Schulbesuch abgeben. Diese wurde aktualisiert und wird ihrem Kind am ersten Schultag mitgegeben.
• Elterngespräche sind nach vorheriger Anmeldung möglich, sofern die Hygienevorschriften eingehalten werden.
• Konferenzen, Elternabende, Beiratssitzungen als Präsenzveranstaltungen müssen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
• Schullandheimaufenthalte und mehrtägige Veranstaltungen sind im ersten Halbjahr untersagt.
• Wenn das Abstandsgebot wieder in Kraft gesetzt wird, wird erneut ein Mischbetrieb von Präsenz- und Fernlernunterricht zu etablieren sein. Die Stundenpläne der Kinder weisen dann sowohl Präsenz- als auch Fernlernphasen aus.
• Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Dazu gibt es ein Schaubild des Landesgesundheitsamtes.