Änderung der Corona-Verordnung Schule

Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:

Maskenpflicht entfällt
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das
aktuelle Infektionsgeschehen.

Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen.

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand
Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.

Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

Zutritts- und Teilnahmeverbote
Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen
weiterhin keinen Zutritt zur Schule. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sie den Absonderungsort in der Regel nicht verlassen dürfen.

Befreiung vom Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler, die durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen, dass sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, können auch weiterhin auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des
Präsenzunterrichts befreit werden.